Sinsheim Tel. 07261 4063040
Wiesloch Tel. 06222 3071197
Erdbaumaschinen
Grundausbildung
Wiederholungsunterweisung
Info:
Grundausbildung laut LSV GBG 5 der BG der BGR 500 Kap. 2.12
(alt VBG 40 & BGR 262).
Theorie:
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Innerbetriebliche Verantwortung und Haftung des
Baumaschinenführers
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Technischer Aufbau, physikalische Grundlagen & Hydraulik
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Standsicherheit
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Betriebssicherheitsprüfung (Abfahrtskontrolle)
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Fahren im öffentlichen Verkehrsbereich
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Schulungsunterlagen für die Teilnehmer
Praxis:
Die praktische Ausbildung findet auf unserem Trainingsgelände
statt. Beim Ausheben von Gräben, Anlegen von Böschungen,
beim Füllen und Entleeren der Ladeschaufel wird neben
dem effizienten Arbeitszyklus vor allem die sichere Arbeitsweise
trainiert.Der Umgang und Einsatz der Klappschaufel oder auch
des Greifers bedarf aus unserer Erfahrung heraus, selbst bei
Personen mit Grundkenntnissen, einiger Übungszeit und
vor allem guter Ausbilder und Trainer.
Vorrausetzungen:
Nach der TRBS 2111 Teil 4 darf der Unternehmer nur Personen
mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragen, die
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mind. 18 Jahre alt sind,
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für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind (evtl. G 25 Untersuchung),
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die im Führen des Baggers, Laders usw. unterwiesen sind,
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die schriftlich beauftragt wurden (Fahrauftrag gem. Stufe III),
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sowie Ihre Befähigung nachgewiesen haben (Schulung).
Ablauf:
Die Bagger/ Radladerausbildung umfasst eine theoretische und
praktische Prüfung. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen
Fahrausweis für Erdbaumaschinen.
Schulungsangebot:
Schulungsangebot umfasst die Erstausbildung von Baggerfahrern
/ Radlader-, Kompaktlader- Laderfahrern.
Dauer:
i.d.R. 2-3 oder 5 Tage
Info:
Durchführung bzw. Notwendigkeit nach BGV A1 §4 bzw. Arbeitsschutzgesetz §12
Bitte beachten Sie:
Die in BGR 500 Kap. 2.10 vorgeschriebene Unterweisung muss durch den Arbeitgeber erfolgen. Diese Unterweisung beinhaltet z.B. eine allgemeine und umfangreiche Aufklärung über Besonderheiten und mögliche Gefahren beim Umgang mit Arbeitsbühnen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit und gem. der OHAS und den Arbeitsschutzgesetz §§ 12 und 15 sowie der BetrSichV §§3 und 9 und der BGV A1 §§4 und 15
Grundlegende Inhalte der jährlichen Unterweisung:
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Rechtliche Grundlagen
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Aufgaben und Pflichten des Erdbaumaschinenführers
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Physikalische Grundlagen - Standsicherheit etc.
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Arbeiten nach betrieblichen Gegebenheiten - Gerätebezogen
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Wartungs- Instandhaltungsarbeiten
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Praktische Übungen
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Schriftliche Abschlussprüfung
Dauer:
2- 6 Stunden